Der Immobilienkauf in Italien folgt einem klaren, dreistufigen Ablauf, der sich vom deutschen Verfahren unterscheidet. Wer ihn kennt, kauft sicher und ohne böse Überraschungen.
1. Das Kaufangebot (proposta di acquisto)
Sie geben ein schriftliches, verbindliches Kaufangebot ab, meist mit einer kleinen Anzahlung (caparra) von einigen tausend Euro. Nimmt der Verkäufer an, ist das Angebot bindend; lehnt er ab, erhalten Sie die Anzahlung zurück.
2. Der Vorvertrag (compromesso / preliminare)
Der Vorvertrag legt alle Bedingungen verbindlich fest: Preis, Zahlungsplan und Übergabetermin. Üblich ist hier eine Anzahlung (caparra confirmatoria) von 10–30% des Kaufpreises.
Wichtig: Springt der Käufer ab, verfällt die Anzahlung; springt der Verkäufer ab, muss er sie doppelt zurückzahlen. Lassen Sie den Vorvertrag vorab prüfen.
3. Der Notarvertrag (rogito / atto)
Beim Notartermin wird der endgültige Kaufvertrag beurkundet, der Restbetrag gezahlt und das Eigentum übertragen — erst hier werden Sie Eigentümer. Der Notar prüft Grundbuch und Lastenfreiheit und meldet die Eigentumsübertragung an.
Sprechen Sie nicht ausreichend Italienisch, ist ein vereidigter Dolmetscher vorgeschrieben.
FAQ
Wenn Sie den Ablauf kennen, ist der nächste Schritt die Auswahl der Immobilie in Ligurien. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie sich vor dem Kauf von einem Notar (notaio) und einem Steuerberater (commercialista) beraten.

